Entgegen der weitläufigen Meinung haben Sie immer das Recht, Ihr Bestattungsunternehmen frei zu wählen auch in jenen Städten und Gemeinden, in denen die Friedhofsarbeiten bereits an einen anderen Bestatter übertragen wurden. Durch die freie Wahl des Bestatters entstehen Ihnen bei den hoheitlichen Gebühren keine finanziellen Nachteile. Die Kosten für die Friedhofsarbeiten werden von der zuständigen Stadt oder Gemeinde im Rahmen einer Gebührensatzung erhoben, unabhängig für welchen Bestatter Sie sich entscheiden.
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Wichtig!
Sie können das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens immer völlig frei wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Sterbefall eingetreten ist.